Die Gemeinde eröffnete ein baupolizeiliches Verfahren und gab der Beschwerdeführerin Gelegenheit zur Stellungnahme. Diese wies in ihrem Schreiben vom 28. April 2017 darauf hin, dass sich ihr Betrieb seit den 30er Jahren am fraglichen Standort befinde und bisher zu keinen nennenswerten Beanstandungen geführt habe. Er sei zonenkonform und rechtskräftig bewilligt. Am 8. Juni 2017 führte die Gemeinde einen Augenschein durch. Das korrigierte Protokoll wurde den Beteiligten am 21. Juli 2017 zugestellt.