3. Die Beschwerdegegnerschaft reichte am 8. März 2017 bei der Gemeinde Riggisberg eine baupolizeiliche Anzeige gegen die Beschwerdeführerin ein. Sie beantragte unter anderem, die Beschwerdeführerin sei zu verpflichten, das auf ihrem Gelände gelagerte Kies vollständige abzuführen, soweit es den betriebsnotwendigen Umfang überschreite, die in der Kiesabbauzone errichteten Deponien und Ablagerungen zu entfernen sowie eine Radwaschanlage zu beschaffen und zu benutzen.