Die Gemeinde bat deshalb die Beschwerdeführerin mitzuteilen, welche Art und Menge von Material sich auf dem Areal befinde und was für die Rekultivierung benötigt werde. Zudem seien die noch anstehenden Rekultivierungsmassnahen in einem detaillierten und nachvollziehbaren Zeitprogramm aufzuzeigen. Die Beschwerdeführerin informierte die Gemeinde mit Schreiben vom 20. Januar 2017 über die weiteren Vorgehensschritte für die Rekultivierung und die zu diesem Zweck gelagerten Bodenmaterialien. Die Gemeinde leitete die Stellungnahme der Beschwerdeführerin am 3. Februar 2017 an das Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) weiter, mit der Bitte, die geplanten Massnahmen zu beurteilen.