Am 19. Oktober 2016 besichtigte die Gemeinde das Betriebsareal der Beschwerdeführerin. Die Beschwerdeführerin erläuterte dabei unter anderem, der Kiesberg sei dadurch entstanden, dass ein Schuldner seine aufgelaufenen Schulden mit Kies begleiche. Zum weiteren Vorgehen wurde festgehalten, dass der Kiesvorrat bis spätestens Ende Juni 2017 auf das Niveau des M.________wegs zu reduzieren sei und dass die Fahrzeuge, die zur Ersatzteillieferung dienen würden, vom Aussenareal entfernt werden müssten. Eine Kopie der Aktennotiz dieser Begehung ging an die Beschwerdegegner 1 und 2. Der Beschwerdegegner 1 bat daraufhin um eine Besprechung mit der Gemeinde. Diese fand am 1. Dezember 2016 statt.