Zudem würden nicht mehr benötigte Fahrzeuge abgelagert. Er habe sich erfolglos an die Gemeinde gewandt. Das RA Nr. 120/2017/67 4 Regierungsstatthalteramt erkundigte sich mit E-Mail vom 16. September 2016 bei der Gemeinde nach dem Stand der Dinge. Diese orientierte das Regierungsstatthalteramt mit E-Mail vom 19. September 2016 über die veränderte baurechtliche Situation und über das geplante Vorgehen.