Mit Verfügung vom 21. September 2010 genehmigte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die von der Gemeindeversammlung beschlossenen Änderung des Zonenplans und des Baureglements betreffend Gewerbezone Materiallager H.________. Mit Verfügung vom 24. Januar 2011 stellte die Gemeinde fest, dass das abgelagerte Material aufgrund der Zonenplanänderung zonenkonform geworden war und deshalb die entsprechenden Ziffern der Wiederherstellungsverfügung vom 10. Oktober 2006 hinfällig seien.