Der Kiesabbau ist aber seit einigen Jahren abgeschlossen. Seither führt die Beschwerdeführerin das Material für ihren Betrieb zu. Noch nicht beendet ist die Rekultivierung des ehemaligen Kiesabbaugebiets Q.________ (Parzellen Riggisberg Grundbuchblatt Nrn. L.________, AD.________, AE.________ und AF.________), das sich in einer Abbau- und Ablagerungszone befindet.