1. Die Beschwerdeführerin bzw. ihr Rechtsvorgänger betreibt seit den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts ein Kies-, Sand- und Betonwerk im Gebiet X.________ in Riggisberg. Das Betriebsareal befindet sich gemäss aktuellem Zonenplan hauptsächlich in der Arbeitszone A1 (Parzellen Riggisberg Grundbuchblatt Nrn. J.________), teilweise auch in der Arbeitszone A2 (Parzelle Riggisberg Grundbuchblatt Nr. K.________). Es grenzt an eine Abbau- und Ablagerungszone. Früher baute die Beschwerdeführerin bzw. ihr Rechtsvorgänger in der näheren und weiteren Umgebung des Betriebes Kies ab. Der Kiesabbau ist aber seit einigen Jahren abgeschlossen.