_ sei erst am 22. Februar 2016 in Rechnung gestellt, bisher jedoch nicht bezahlt worden.17 Im Schreiben vom 8. Juni 2017 erklärte sich die Beschwerdegegnerin bereit, die Einmalgebühr für den Anschluss von Fr. 3'353.40 und die ausstehenden Nutzungsgebühren von Fr. 1'237.75 zur Bezahlung zu übernehmen, wenn auf die Wiederherstellung verzichtet werde.18 Es ist daher davon auszugehen, dass die Beschwerdegegnerin bisher weder die Anschlussgebühr noch die wiederkehrende Kehricht- und Abwassergebühr für die Wohnnutzung bezahlt hat.