Im Jahr 2014 wurde die Gemeinde auf den illegalen Zustand aufmerksam, da auf der streitbetroffenen Parzelle diverse Bauarbeiten ausgeführt wurden, welche baubewilligungspflichtig sind.12 Es ist daher davon auszugehen, dass die Gemeinde erst nach rund 13 Jahren gegen die widerrechtliche Nutzung durch die Beschwerdegegnerin vorging. Allein die Tatsache, dass eine Gemeinde über mehrere Jahre untätig bleibt, genügt nicht. Die Behörde muss den baurechtswidrigen Zustand geduldet haben, obschon ihr die Gesetzeswidrigkeit bekannt war oder sie diese bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte kennen müssen.13 Die von der Beschwerdegegnerin angeführten Umstände lassen nicht den Schluss zu, dass der