Umnutzungen keine Besitzstandsgarantie. Vorweg und als Alternative zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs könne die Bauherrschaft die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes (Rückbau) in Betracht ziehen. Am Schluss des Protokolls der Ortsbegehung mit baupolizeilicher Bestandesaufnahme vom 20. Februar 2015 wird zudem festgehalten, die Gemeinde werde voraussichtlich auf die Wiederherstellung verzichten. Nachdem die Gemeinde mit Schreiben vom 23. Juni 2016 den Bauabschlag in Aussicht gestellt und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes erwogen hatte, zog sie mit Schreiben vom 3. November 2016 den Verzicht auf die Wiederherstellung in Erwägung.