5 Raumplanungsverordnung des Bundesrates vom 28. Juni 2000 (RPV; SR 700.1) 6 Vgl. Beschwerdebeilagen 1 und 2 RA Nr. 120/2017/64 4 Beschwerdeführer die Beschwerdefrist eingehalten hat. Auf seine formgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten.