3. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'000.-- werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt B.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Beatenberg, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), eingeschrieben RA Nr. 120/2017/61 13