Geräteschuppens zu verfügen, würde jedoch einen prozessualen Leerlauf darstellen. Die BVE verfügt daher die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands selber. Wie dargelegt, kommt als Wiederherstellungsmassnahme einzig der vollständige Rückbau des Geräteschuppens in Frage. Der Beschwerdegegner wird daher angewiesen, den erstellten Geräteschuppen auf der Parzelle Beatenberg Grundbuchblatt Nr. C.________ bis 31. August 2018 vollständig abzubrechen (inklusive allfälligem Fundament/Unterbau). Mit der angesetzten Frist bis 31. August 2018 verbleibt dem Beschwerdegegner genügend Zeit, diese Wiederherstellungsanordnung umzusetzen. 5. Beweisanträge