Aspekten lässt sich mit Reinigung und Pflege der Geräte und Kleidung ebenfalls nach wie vor ausreichend Rechnung tragen und einer allfälligen Feuchtigkeit im Keller kann mit Sanierungsmassnahmen begegnet werden. Insgesamt ist der Wunsch des Beschwerdegegners nach einem von aussen zugänglichen Geräteschuppen zwar nachvollziehbar. Seine Vorbringen vermögen jedoch keine Notwendigkeit des Schopfs zu begründen. Vielmehr handelt es sich beim Schopf um eine annehmlichkeitssteigernde Ideallösung. Dies gilt umso mehr, als es sich beim Haupthaus um ein Ferienhaus handelt, das nicht dauerhaft bewohnt wird.