wichtigsten Prinzipien des Raumplanungsrechts des Bundes.29 Er stellt keine bloss unbedeutende Abweichung vom Erlaubten dar. Entsprechend gross ist das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands. Der Beschwerdegegner übertrug aufgrund seines Alters die Gartenarbeiten der gemeinnützigen Organisation «E.________». Es ist ihm zuzumuten, Angehörige der von ihm selbst gewählten Organisation Zutritt zum Haus zu gewähren, damit diese die ihnen übertragenen Arbeiten erledigen können.