a) Die Vorinstanz hat dem Geräteschuppen rechtskräftig den Bauabschlag erteilt. Er ist daher formell und materiell rechtswidrig. Wird ein Bauvorhaben ohne Baubewilligung ausgeführt, so setzt die Baupolizeibehörde eine angemessene Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bzw. der widerrechtlichen Baute (Art. 46 Abs. 1 und 2 BauG). Die Wiederherstellungsmassnahme muss im öffentlichen Interesse liegen, verhältnismässig sein und darf den Vertrauensgrundsatz nicht verletzen.