Unter dem Titel «Weitere Auszüge aus dem Baugesetz des Kantons Bern vom 9. Juni 1985 (BauG), aus dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG) und aus dem Dekret über das Baubewilligungsverfahrens vom 22. März 1994 (BewD)» enthalten die Orientierungsblätter zudem Erläuterungen zu Vorschriften aus den genannten Erlassen. U.a. finden sich dort Ausführungen zur Beschwerdebefugnis möglicher Beteiligter. Diesen Erläuterungen lässt sich nicht entnehmen, dass auch das ARE zur Beschwerde legitimiert sein kann. Die gemachten Hinweise beziehen sich nach dem klaren Wortlaut der Überschrift jedoch nur auf Bestimmungen aus dem BauG, dem VRPG und dem BewD17.