c) Ziffer IV.4. des angefochtenen Entscheids verweist für die Rechtsmittelbelehrung sowie für weitere Hinweise auf die Seiten 4 und 5 des Entscheids. Bei diesen Seiten handelt es sich um standardisierte Orientierungsblätter zum formellen Verfahren. Die Rechtsmittelbelehrung selbst wird dort korrekt wiedergegeben. Unter dem Titel «Weitere Auszüge aus dem Baugesetz des Kantons Bern vom 9. Juni 1985 (BauG), aus dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG) und aus dem Dekret über das Baubewilligungsverfahrens vom 22. März 1994 (BewD)» enthalten die Orientierungsblätter zudem Erläuterungen zu Vorschriften aus den genannten Erlassen.