Einsprecher habe es keine gegeben und die Gemeinde habe ihm versichert, auf ein Rechtsmittel zu verzichten. Die Gemeinde habe ihm zudem auf Nachfrage mitgeteilt, dass er kein Rechtsmittel ergreifen müsse, weil im Entscheid auf einen Rückbau des Schopfs verzichtet worden sei. Er sei deshalb davon ausgegangen, der Entscheid vom 19. Oktober 2017 würde rechtskräftig werden. Hätte er gewusst, dass auch das ARE beschwerdeberechtigt ist, hätte er gegen den Bauabschlag sicherlich ein Rechtsmittel ergriffen.