8 Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG; SR 173.110) RA Nr. 120/2017/61 4 Abs. 4 RPV9) und daher zur vorliegenden Beschwerde legitimiert. Auf die frist- und formgerecht eingereichte Beschwerde ist folglich einzutreten. 2. Streitgegenstand und Rechtsmittelbelehrung