ENTSCHEID DER BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Das Verwaltungsgericht hat eine gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde abgewiesen (VGE 2018/122 vom 02.04.2019). RA Nr. 120/2017/61 Bern, 27. März 2018 in der Beschwerdesache zwischen Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen Beschwerdeführer und Herrn A.________ Beschwerdegegner vertreten durch Herrn Rechtsanwalt B.________ sowie Baupolizeibehörde der Gemeinde Beatenberg, Gemeindeverwaltung, Abteilung Bauverwaltung, Hälteli 393, 3803 Beatenberg