1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Wiederherstellungsverfügung der Gemeinde Saanen vom 23. Dezember 2016 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.– werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn B.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Saanen, Bau- und Planungskommission, eingeschrieben - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), per Kurier