2. Gegen diese Verfügung reichte Herr B.________ am 19. Januar 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, gab den einzelnen Mitgliedern der Beschwerdeführerin Gelegenheit, sich am Verfahren zu beteiligen, resp. ihre Zustimmung zur Beschwerde der Beschwerdeführerin zu erteilen. Mit Schreiben vom 27. Januar 2017 reichte die Beschwerdeführerin eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Beschwerde ein. Sie beantragt, die Bauten seien nachträglich zu bewilligen.