Zudem besprach die Gemeinde die Angelegenheit mit dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR). Mit Wiederherstellungsverfügung vom 23. Dezember 2016 forderte die Gemeinde Saanen die einzelnen Mitglieder der Beschwerdeführerin auf, die ausgeführten Arbeiten bis spätestens am 31. Mai 2017 rückgängig zu machen.