1. Die Gemeinde erteilte der Beschwerdeführerin im Jahr 2010 die Baubewilligung für den Abbruch des bestehenden Bauernhauses und den Neubau eines Mehrfamilienhauses. Die Parzelle Saanen Grundbuchblatt Nr. F.________ befindet sich in der Landwirtschaftszone. Im September 2016 erfuhr die Gemeinde, dass die Beschwerdeführerin auf diesem Grundstück ohne Baubewilligung einen Fahrradunterstand sowie einen freistehenden Schopf für das Einstellen von Geräten und Ähnlichem errichtet hatte.