Die Beschwerdeführenden sind Adressaten der angefochtenen Verfügung. Sie haben als Anzeiger im Wiederherstellungsverfahren ein schützenswertes Interesse an deren beförderlicher Vollstreckung. Sie sind durch die angefochtene Sistierungsverfügung beschwert und daher zur Beschwerde legitimiert. Auf ihre form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Sistierung