3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde Aarwangen beantragt mit Stellungnahme vom 27. November 2017 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. Der Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 beantragen mit Beschwerdeantwort vom 27. November 2017 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen