2. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 26. Oktober 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen deren Aufhebung mit der Begründung, die verfügte Sistierung sei unzulässig; zudem machen sie geltend, ihr Anspruch auf rechtliches Gehör sei verletzt worden.