Die Gemeinde führte am 26. Oktober 2015 eine Begehung durch und stellte fest, dass die Sichtschutzwände insgesamt 4,70 m lang und 2 m hoch seien, wobei das Terrain, auf dem die Sichtschutzwände erstellt wurden, gegenüber dem natürlichen Terrainverlauf verändert worden sei. Am 24. März 2016 monierten die Beschwerdeführenden bei der Gemeinde, dass die Sichtschutzwände unverändert geblieben seien und die Gemeinde keine Schritte dagegen unternommen habe.