1b BauG" (BSIG Nr. 7/725.1/1.1) der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern aufmerksam, wonach Sichtschutzwände bis zu einer Höhe von 2 m und einer Länge von 4 m bewilligungsfrei seien. Die Beschwerdeführenden zeigten der Gemeinde im August 2015 an, dass die Beschwerdegegnerschaft Sichtschutzwände errichtet habe, welche diese Masse überstiegen. Die Gemeinde führte am 26. Oktober 2015 eine Begehung durch und stellte fest, dass die Sichtschutzwände insgesamt 4,70 m lang und 2 m hoch seien, wobei das Terrain, auf dem die Sichtschutzwände erstellt wurden, gegenüber dem natürlichen Terrainverlauf verändert worden sei.