1. Im Juni 2015 informierte eine von der Beschwerdegegnerschaft beauftragte Gartenbauunternehmung die Gemeinde Aarwangen über die Absicht der Beschwerdegegnerschaft, auf ihrem Grundstück (Parzelle Aarwangen Grundbuchblatt Nr. G.________) Sichtschutzwände zu errichten. Der Bauverwalter der Gemeinde machte in seiner Antwort auf die Weisung "Baubewilligungsfreie Bauten und Anlagen nach Art. 1b BauG" (BSIG Nr. 7/725.1/1.1) der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern aufmerksam, wonach Sichtschutzwände bis zu einer Höhe von 2 m und einer Länge von 4 m bewilligungsfrei seien.