"Punkt 12: Wenn die Zufahrt und Vorplätze mit einem geschlossenen Belag (Asphalt, Sickersteine oder Verbundsteine mit kleineren Fugen als 1,5 cm) versehen werden und ein Gefälle Richtung einer öffentlichen Strasse oder eines Trottoirs aufweisen, muss eine Rinne (ganze Einfahrtsbreite) oder ein Einlaufschacht (mit Schlammsack) auf der eigenen Parzelle gesetzt werden. Dieses Wasser muss über einen Schlammsammler in die Kanalisation eingeleitet werden. Es darf kein Wasser auf den öffentlichen Grund gelangen."9