"Punkt 9: Parkplätze und Zufahrt sind mit einer durchlässigen Befestigung zu versehen. Sofern eine Entwässerung unumgänglich ist, hat diese ungefasst über die belebte Bodenschicht (Humusstärke >30 cm) ins eigene, angrenzende Gelände zu erfolgen. Andernfalls ist ein neues Gewässerschutzgesuch einzureichen."