b) Die Vorinstanz hat zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes angeordnet, dass der eingebaute Belag soweit zurückzubauen ist, dass bei Verschlammung oder Starkregen eine Versickerung über die Schulter in den baubewilligten Grünstreifen erfolgen kann. Sie nimmt dabei Bezug auf den mit Gesamtbauentscheid vom 16. Mai 2012 bewilligten Zustand. Auf dem bewilligten Plan Erdgeschoss / Umgebung ("Planaustausch", mit Bewilligungsstempel der Stadt Thun vom 20. Dezember 2012) war zwischen den Parkplätzen und der Parzelle Nr. J.________ ein Grünstreifen vorgesehen. Mit Gesamtentscheid vom 16. Mai 2012 wurden folgende Gewässerschutzauflagen verbindlich: