Wiederherstellungsverfügung mit Beschwerde anfechten können, was sie aber unterliess. Hingegen reichten die Mitglieder der einfachen Gesellschaft H.________ Beschwerde bei der BVE ein, und machten unter anderem geltend, die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes bei der Platzentwässerung sei unklar und unvollständig geregelt. Im Entscheid vom 26. Juni 20154 hielt die BVE fest, dass die Entwässerung der Plätze offensichtlich mangelhaft sei, weil das Wasser auf die Nachbargrundstücke laufe; es bestehe ein unrechtmässiger Zustand (Erwägung 5c).