1. Es seien die Ziffern 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8 (Satz 2) und 9 des Dispositivs vom 13. September 2017 (…) aufzuheben. 2. Es sei festzustellen, dass die durch die Beschwerdeführerin auf dem Grundstück Thun Gbbl. Nr. I.________ realisierte Entwässerungslösung den behördlichen Anforderungen zur Entwässerung genügt. 3. Das vorliegende Verfahren sei im Sinne von Ziffer 4 des Dispositivs der angefochtenen Verfügung (…) für die Dauer von 3 Monaten zu sistieren.