4. Auf die Umsetzung von Punkt 3 kann vorerst verzichtet werden, wenn die Bauherrschaft innert 3 Monaten eine mit dem Tiefbauamt der Stadt Thun abgesprochene und als funktionsfähig erachtete Lösung zur Genehmigung beim Bauinspektorat der Stadt Thun einreicht. 5. Die Baupolizeibehörde wird der Einfachen Gesellschaft H.________ zu gegebener Zeit das rechtliche Gehör zu einem allfälligen Lösungsvorschlag gemäss Punkt 4 erteilen.