1. Die Stadt Thun erteilte der Beschwerdeführerin am 16. Mai 2012 die Baubewilligung für den Neubau eines Gewerbegebäudes mit Wohnungen auf der Parzelle Thun-Strättligen Gbbl. Nr. I.________. Am 20. Mai 2014 reichte die Beschwerdeführerin ein nachträgliches Baugesuch ein für die Umnutzung eines Büros in eine Wohnung und die Erstellung von drei weiteren Parkplätzen. Im Rahmen dieses Baubewilligungsverfahrens rügten die Mitglieder der einfachen Gesellschaft H.________ unter anderem, dass die Entwässerung der befestigten Flächen auf der Parzelle Nr. I.________ mangelhaft sei und das Regenwasser auf ihre Grundstücke (Thun Strättligen Gbbl. Nr. J.________ und K.________) ablaufe.