2. Die Anweisungen sind innert 3 Monaten nach Rechtskraft dieser Verfügung umzusetzen. 3. Die Grundeigentümerin hat sicherzustellen, dass die Wohnung (mit Ausnahmen des Zimmers "bestehend " auf der Südseite, mit einer Flächenangabe von 13,6 m2) nicht weiter zu Wohnzwecken genutzt wird. Ab 1. Mai 2018 gilt für die Wohnung ein Benützungsverbot. 2. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.