Auch hier ist deshalb sinngemäss die dreimonatige mietrechtliche Kündigungsfrist heranzuziehen. Das Mietverhältnis kann per 30. April 2018 gekündigt werden. Das vorsorgliche Benützungsverbot ist daher auf den 1. Mai 2018 anzusetzen. Vom Benützungsverbot ausgenommen ist das Zimmer Süd "bestehend" im Rahmen der Nutzung als Mansarde.