Selbst wenn keine Kündigung erfolgen würde, stünde ein Mietverhältnis nach dieser Frist der baupolizeilichen Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes nicht entgegen. Der vorliegende Entscheid ist auch für die am Verfahren beteiligte Mieterin verbindlich. 15 Beilage zur Eingabe der Beschwerdeführerin vom 27. Dezember 2017 16 Plan Dachgeschoss, Vorakten Baupolizeiverfahren pag. 16 17 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 46 N. 9b Bst. a RA Nr. 120/2017/55 11