Die Mansarde muss weder über ein WC / Lavabo noch über eine Küche verfügen. Aus dem Foto und den Vorakten geht hervor, dass die Mansarde lediglich ein einfacher, beheizter Raum war. Nur ein solcher Raum ist von den Wiederherstellungsmassnahmen ausgenommen. Das Mansardenzimmer hat im Weiteren keinen Einfluss auf die übrigen Wiederherstellungsmassnahmen. Im Gegenteil ist das Plombieren der Wasserleitungen und übrigen Heizkörper in diesem Fall erst recht erforderlich, weil andernfalls im Dachgeschoss weiterhin eine selbständige Wohneinheit vermietet werden könnte.