f) Bei unmittelbar aneinander angrenzenden Grundstücken, die in der gleichen Zone liegen, kann die noch nicht beanspruchte Nutzung eines Grundstücks auf die andere Parzelle übertragen werden (aArt. 94 BauV). Eine Nutzungsübertragung erfordert keine 9 Schreiben der Beschwerdeführerin vom 28. Februar 2017, Vorakten pag. 11 10 Berechnung mit einer Landfläche von 381 m2, siehe oben 11 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 26-27 N. 4 RA Nr. 120/2017/55 8