Bei dieser Berechnung stützt sie sich auf die eigenen Messungen sowie auf die Angaben aus der Verkaufsdokumentation und der Verkehrswertschätzung. In diesen Dokumenten wurden jedoch nicht die Bruttogeschossflächen (d.h. Fläche inklusive Mauer- und Wandquerschnitte), sondern Nettoflächen angegeben. Die BGF liegt deshalb vermutlich höher als 396,3 m2. Aufgrund der nur rudimentären Pläne ohne Massstabangabe lässt sich die BGF nicht genau überprüfen. Eine exakte Berechnung erübrigt sich aber, da selbst bei einer BGF von 396,3 m2 eine Ausnützung von 1,04 resultiert.10 Die AZ von 0,65 ist klar überschritten.