BauV4 im Kerngebiet eine AZ von mindestens 0,80 vorgeschrieben. Auch die umliegenden Parzellen seien der WG3 mit einer AZ von 0,80 zugeordnet. Mit der Wohnraumerweiterung sei kein zusätzliches Bauvolumen geschaffen worden und keine Fassadenveränderung erfolgt.