3 BVR 2007 S. 362 E. 4.1; Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 46 N. 12 RA Nr. 120/2017/55 5 Kostenverfügung, sondern auch durch die angeordneten Wiederherstellungsmassnahmen beschwert und zur Anfechtung der gesamten Verfügung legitimiert. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Zulässiges Mass der Nutzung