Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 120/2017/55 4 a) Gemäss Art. 49 Abs. 1 BauG2 können baupolizeiliche Verfügungen nach Art. 45 bis 48 BauG innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Beschwerde bei der BVE angefochten werden. Die Beschwerdeführerin war Partei im baupolizeilichen Verfahren und ist Adressatin der angefochtenen Verfügung.