Angesichts der hier umstrittenen Rechtsfragen sind auch die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses insgesamt als unterdurchschnittlich einzustufen. Daher erscheint ein Honorar von Fr. 2'500.00 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) als angemessen. Nach dem Gesagten hat das Regierungsstatthalteramt Seeland den Beschwerdeführenden die Parteikosten von Fr. 2'500.00 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. III. Entscheid