c) Vorliegend geht aus den Akten nirgends hervor, dass die Gemeinde das Absperren des Parkplatzes mit Blumentöpfen mit Verfügung anordnete. Es ist damit nicht sichergestellt, dass der fragliche Parkplatz dauernd mit Blumentöpfen abgesperrt wird. Auch ist unklar, ob mit Blumentöpfen die Nutzung des Parkplatzes überhaupt verunmöglicht oder jedenfalls erheblich erschwert werden könnte. Da sich in den Akten keine näheren Angaben zu den Blumentöpfen finden, namentlich zu deren Grösse oder Gewicht, kann diese Frage nicht beantwortet werden. Der Sachverhalt ist in diesen Punkten nicht oder nur ungenügend abgeklärt.